Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel, demzufolge "Sputnik-V"-Geimpfte keinen Anspruch auf ein deutsches Impfzertifikat haben, will der unterlegene Kläger in die nächste Instanz gehen. "Die Entscheidung verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz", sagte der ehe
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